Als Eigentümer oder Mieter stehen Sie in der Verantwortung! Stürzt ein Passant auf nicht geräumten schneebedeckten oder glatten Wegen, kommt auf den Räumpflichtigen ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Fall eine empfindliche Schadensersatzklage zu.
Unsere zuverlässigen und professionellen Mitarbeiter reagieren schnell und flexibel auf plötzlichen Schneefall oder Blitzeis. Die vorgenommenen Arbeiten werden dabei von uns jederzeit ausführlich dokumentiert um im Schadensfall alles beweissicher zur Hand zu haben.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Erfordernisse angepasstes Angebot. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin vor Ort mit uns.